Sicherheit prüfen. Risiken minimieren. Verantwortung übernehmen.

DGUV- und UVV-Prüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen von Arbeitsmitteln, technischen Anlagen und Betriebseinrichtungen in Unternehmen. Ziel dieser Prüfungen ist es, die Sicherheit von Beschäftigten zu gewährleisten, Arbeitsunfälle zu vermeiden und den gesetzeskonformen Betrieb sicherzustellen.

Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, ihre Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Grundlage hierfür sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Was bedeutet DGUV?

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Die DGUV erlässt Vorschriften, Regeln und Informationen, die Unternehmen zur Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards verpflichten.

Warum sind DGUV- / UVV-Prüfungen wichtig?

Regelmäßige Prüfungen bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • ✔ Schutz von Mitarbeitern vor Unfällen und Verletzungen

  • ✔ Erfüllung gesetzlicher Vorschriften

  • ✔ Vermeidung von Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Verantwortliche

  • ✔ Minimierung von Ausfallzeiten und Produktionsstörungen

  • ✔ Erhöhung der Betriebssicherheit

  • ✔ Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherungen

Bei fehlenden oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Prüfungen drohen Bußgelder, Regressforderungen oder im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen.

Wie läuft eine DGUV- / UVV-Prüfung ab?

Eine Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Ablauf umfasst in der Regel:

  1. Sichtprüfung

  2. Funktionsprüfung

  3. Dokumentation der Ergebnisse

  4. Kennzeichnung mit Prüfplakette

Nach erfolgreicher Prüfung erhält das geprüfte Arbeitsmittel eine Prüfkennzeichnung sowie ein Prüfprotokoll zur rechtssicheren Dokumentation.

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Diese Regelwerke verpflichten Arbeitgeber, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen.

Wer darf DGUV- / UVV-Prüfungen durchführen?

Prüfungen dürfen ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden. Diese muss:

  • Über eine entsprechende technische Berufsausbildung verfügen

  • Berufserfahrung im jeweiligen Prüfbereich nachweisen

  • Zeitnah tätig gewesen sein

  • Die relevanten Vorschriften und Normen kennen

Unsere Prüfleistungen im Überblick

     • Erdbaumaschienen

     • Flurförderzeuge

     • Hakenlifter

     • Hebebühnen

     • Hubarbeitsbühne

     • Hubtische

     • Hydraulische Hubeinrichtunen

     • Kraftbetriebene Kleingeräte

     • Ladekrane

     • Laderampen

     • Rolltore

    • Regalsysteme